Vererben
So können Sie sich einbringen:
Letztwillige Zuwendung
Indem Sie die Bürgerstiftung testamentarisch als (Mit-)Erbe/in oder Vermächtnisnehmer/in einsetzen, können Sie sicherstellen, dass die Ihnen am Herzen liegenden gemeinnützigen Zwecke dauerhaft in Ihrem Sinne verfolgt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.