Hinter der Bürgerstiftung stehen Menschen

Unser Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen. Er entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel und sorgt für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens.

Der Stiftungsrat

Stiftungsrat der Herforder Buergerstiftung

Unser Stiftungsrat ist das Gremium, das die Aufsicht innerhalb der Stiftung übernimmt und auch mit einigen leitenden Aufgaben befasst ist. Die Hauptaufgaben des Stiftungsrats umfassen:

  1. Strategische Ausrichtung: Der Stiftungsrat legt die langfristige Strategie der Stiftung fest und überwacht deren Umsetzung.

  2. Finanzmanagement: Er ist für die finanzielle Gesundheit der Stiftung verantwortlich, einschließlich Budgetierung und Vermögensverwaltung.

  3. Auswahl des Stiftungsvorstands: Der Stiftungsrat bestimmt die Mitglieder des Vorstands, der die täglichen Geschäfte der Stiftung führt.

  4. Rechenschaftspflicht: Er stellt sicher, dass die Stiftung die rechtlichen Anforderungen erfüllt und verantwortungsvoll handelt.

  5. Öffentlichkeitsarbeit: Der Stiftungsrat kann bei der Förderung der Stiftung und der Beschaffung von Ressourcen eine Rolle spielen.

Die genauen Aufgaben können je nach Stiftung und Rechtsprechung variieren.

Unser aktueller Stiftungsrat (von links nach rechts):

Heiner Horst; Susanne Meyer zu Bexten; Annette Duhme; Karin Romanowski; Susanne Wollbrink; Antje Büscher; Dr. Anke von Gumberz; Jochen Mellentin; Eric Manegold (fehlt leider auf dem Bild)

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Dokumente:

Wir berichten regelmäßig über unsere Aktivitäten und Finanzen. Auf dieser Seite finden Sie unsere
Jahresberichte bzw. -abschlüsse.

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