Steuervergünstigungen

Sämtliche Spenden und Zuwendungen an die Herforder Bürgerstiftung sind steuerlich absetzbar.

Wir stellen dir eine entsprechende Spendenbescheinigung aus, die du mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt einreichen kannst. In welchen Größenordnungen die Beträge steuerlich berücksichtigt werden, zeigen wir dir unten.

Warum kannst du auf unsere Spendenbescheinigungen vertrauen?

Die Tätigkeit unserer Bürgerstiftung wird in regelmäßigen Abständen vom Finanzamt Herford geprüft, und die Einhaltung der Gemeinnützigkeit wird bestätigt. Im Einkommensteuergesetz ist niedergelegt, dass du als Spender/Stifter darauf vertrauen kannst und dir die steuerlichen Vorteile durch deine Zuwendungen zugutekommen.

Diese sehen wie folgt aus:

Spenden

Spenden kannst du bis zur Höhe von 20% deiner Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. Wenn du mehr als diesen Betrag spenden möchtest, geht der überschüssige Betrag nicht verloren. Du kannst ihn zeitlich unbegrenzt in den folgenden Jahren als Sonderausgabe nutzen.

Unternehmen können ebenfalls Spenden an die Bürgerstiftung steuerlich geltend machen. Die Grenzen sehen allerdings etwas anders aus: entweder bis zu 20% des Einkommens oder in Höhe von 4‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

(Zu-)Stiftungen/Stiftungsfonds

Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung unterscheiden sich von Spenden, da die Mittel nicht zeitnah für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden müssen. Stattdessen können sie ertragbringend angelegt werden, und die Erträge müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Das Stiftungsvermögen soll dauerhaft erhalten bleiben. Sogenannte Zustiftungen können wie Spenden bis zu einer Höhe von 20% deiner Gesamteinkünfte geltend gemacht werden.

Da Zustiftungen seltener vorkommen, aber höher ausfallen können, gibt es hierfür einen besonderen Höchstbetrag von einer Million Euro. Wenn du bis zu einer Million Euro in das Vermögen unserer Stiftung einzahlst, kannst du diesen Betrag steuerlich geltend machen. Der Abzug kann auf bis zu zehn Jahre verteilt werden und darf innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Höchstbetrag auf zwei Millionen Euro.

Kapitalgesellschaften sind in der Regel keine Stifter, daher stehen solche Abzugsmöglichkeiten nicht für GmbHs oder Aktiengesellschaften zur Verfügung. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können den gewerbesteuerlichen Abzugsbetrag nutzen. Die dahinterstehenden Personen nutzen den oben dargestellten Betrag.

Was gibt es sonst noch? Wenn du als Erbe oder Beschenkter gut bedacht wurdest und innerhalb von 24 Monaten das Erbe oder einen Teil davon an eine Stiftung weitergibst, tritt Erbschafts- oder Schenkungsteuerfreiheit ein. Natürlich solltest du dich in steuerrechtlichen und juristischen Fragen beraten lassen, insbesondere wenn es um größere Beträge geht. Wir helfen gerne bei der Vermittlung von kompetenten Ansprechpartnern.

Ansprechpartner:

Vorstandsteam der Herforder Bürgerstiftung
Kontaktformular oder via E-Mail unter:
info@herforder-buergerstiftung.de

Spenden- und Stiftungskonten:

Volksbank Herford-Mindener Land eG
IBAN: DE40 4949 0070 2504 7075 00
BIC: GENODEM1HFV